Die Aufgaben des Kirchengemeinderates

Die Sitzungen des Kirchengemeinderats, der sich einmal im Monat trifft, sind in der Regel öffentlich. 

Geistliches und Organisatorisches lässt sich im Leben der Gemeinde nicht trennen.

Kirchenälteste...

•  engagieren sich im Gemeindeleben;
•  wirken mit im Gottesdienst mit;
•  verwalten das Gemeindevermögen;
•  sind Ansprechpartner für alle Gemeindemitglieder;
•  klären Schwierigkeiten in der Gemeinde;
•  wirken mit bei der Besetzung der Gemeindepfarrstellen;
•  entscheiden über Anträge auf Aufnahme in die Kirche;
•  verabschieden den Jahresbericht für die Gemeindeversammlung;
•  behandeln Anträge aus der Gemeinde;
•  entscheiden Fragen, die Taufe, Trauung, Beerdigung und Konfirmation betreffen;
•  entscheiden auf Antrag, wem kirchliche Räume und Gerätschaften zu überlassen sind.

Zu den Aufgaben des Kirchengemeinderates gehören weiterhin:

•  Rechtliche Vertretung der Kirchengemeinde;
•  Entscheidung über Kauf und Verkauf von Gebäuden;
•  Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplans;
•  Fragen der Erhebung einer Ortskirchensteuer, auch Kirchgeld genannt;
•  Alle Personalfragen, die nichttheologische Mitarbeiter/ -innen der Gemeinde betreffen;
•  Planung und Durchführung von Bauvorhaben;
•  Beschluss von Gemeindesatzungen.