Patenschaft

Für die Taufe wird mindestens ein Pate (Abkürzung für lateinisch

„Pater spiritualis“ = „Geistlicher Vater“) bestellt.

Die Patin oder der Pate übernimmt im Auftrag Gottes und der Kirche eine Mitverantwortung für das Patenkind und verpflichtet sich, gemeinsam mit den Eltern dem Kind von seiner Taufe zu erzählen. Sie helfen ihm zu einem eigenen Zugang zum christlichen Glauben, indem sie ihm von Jesus Christus erzählen,

mit ihm beten und den christlichen Glauben vorleben.

In der Taufe überträgt die Kirche den Paten diese Aufgabe.

Deshalb müssen die Paten bei der Taufe anwesend sein.

Die Patenschaft kann weder von der Kirche oder den Eltern noch von den Paten oder dem Kind rückgängig gemacht werden.

 

Wer kann ein Patenamt übernehmen?

Die Patin bzw. der Pate soll der Evangelischen Kirche angehören

und zum Heiligen Abendmahl zugelassen sein.

Zumindest aber müssen sie Mitglied einer der Kirchen sein,

die die Vereinbarung über die wechselseitige Anerkenung der Taufe unterzeichnet haben.

Als weitere Patinnen und Paten können auch Glieder einer anderen christlichen Kirche zugelassen werden.

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